Komplettregal, Längseinlagerung, Regaltiefe 1100 mm AnbauregalTechnische Bestimmungen • Außenständer: Bei Gängen und Verkehrswegen müssen diese mindestens 500 mm höher als die oberste Lagerebene sein, um Gänge gegen herabfallendes Lagergut zu sichern. • Durchfahrten und Überbauten: Diese müssen mit einer geschlossenen Ebene wie z. B. einem Gitterrost, einer Drahtgitterauflage oder einer Spanplatte versehen sein. • Lichte Durchgangshöhe: mindestens 2000 mm • Durchschubsicherungen: Bei einem kleineren Abstand als 100 mm zwischen den Paletten im Doppelregal sind diese einzusetzen. • Rammschutzecken: Gemäß DUGV-Regel 108-007(BGR 234) müssen diese bei Außenständern und Durchfahrten angebracht werden. • Einzelregale frei im Raum stehend: Gegen Herabfallen von Lagergut sind diese rückseitig mit Gitterrückwänden auszustatten. • Bodenbeschaffenheit zur Aufstellung der Regale: Die Betongüte sollte mindestens C20/25 nach DIN EN 206-1 (DIN 1045-2) und die Betonstärke mindestens 200 mm betragen. • Traglastschilder: sind an jeder Regalanlage anzubringen • Gesetzgebung: Die Landesbauverordnung der einzelnen Bundesländer ist ab einer Höhe von 7500 mm Oberkante des Lagergutes zu beachten. • Die Angaben gelten nur für gleichmäßig verteilte Last bei einer Innenaufstellung Erdbebenlasten, Wind- und Schneelasten sind nicht berücksichtigt und müssen separat erfragt werden.